Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 101 Einstellung
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/101#abs-1 (1) Die Einleitungsbehörde hat das gerichtliche Disziplinarverfahren einzustellen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/101#abs-2 (2) Die Einleitungsbehörde kann das gerichtliche Disziplinarverfahren einstellen, wenn sie dies nach dem Ergebnis der Ermittlungen oder aus anderen Gründen für angebracht hält. Sie ist in diesem Fall für die disziplinare Erledigung zuständig; dies gilt nicht im Fall des § 99.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/101#abs-3 (3) Die Einstellungsverfügung ist zu begründen und der Soldatin oder dem Soldaten zuzustellen. Verhängt die Einleitungsbehörde im Fall des Absatzes 2 Satz 2 eine einfache Disziplinarmaßnahme oder stellt sie ein Dienstvergehen fest und sieht von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ab, so hat sie diese Entscheidung gleichzeitig mit der Einstellungsverfügung zuzustellen; § 95 Absatz 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 101 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.10.2020 – 2 WD 1/20Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen VollstreckungsbeamteZitiert von 31
- BVerwG, 02.07.2020 – 2 WD 9/19Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen Personals und MaterialsZitiert von 26
- BVerwG, 18.07.2019 – 2 WD 19/18Zweiwöchige eigenmächtige Abwesenheit eines heranwachsenden SoldatenZitiert von 54
- BVerwG, 30.11.2023 – 2 WD 4/23Trennungsgeldbetrug; Überlänge des VerfahrensZitiert von 12
- BVerwG, 14.05.2020 – 2 WD 12/19Dienstgradherabsetzung wegen fortgesetzten TrennungsgeldbetrugsZitiert von 13
- BVerwG, 22.07.2004 – 2 WDB 4.03Zitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.03.2025 – 2 WD 18/24Reichsbürgertypische und muslimfeindliche Äußerungen; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 5
- BVerwG, 18.03.2025 – 2 WDB 11.24Zwingende Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens bei Mitteilung neuer Pflichtverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 07.03.2025 – 2 WDB 2.25Wehrdisziplinarrecht: Zwingende Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens bei Mitteilung neuer Pflichtverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.